Lauenhain

Viel Abwechslung, von Sport bis Erholung, bietet der Campingplatz Lauenhain. Mit seinen modernisierten Sanitäranlagen bietet er unseren Gästen einen besonderen Komfort. Zwar ist der Platz von Bäumen umsäumt, doch im Sommer sollte man für das Campen vor allem einen Sonnenschutz einpacken.

Saison

1. April – 31. Oktober
(kein Wintercamping möglich)

Kontakt

Herr Mike Steuke / Jörg Wachtel
Telefon: 01523 / 7919460 (auch möglich)
Büro im Talgut: 03727 / 2501
E-Mail: cp.lauenhain[at]t-online.de 

Adresse

Campingplatz Lauenhain
An der Talsperre 5
09648 Mittweida / OT Lauenhain

Stellplätze

Ca. 40 Stellplätze für Wohnmobile stehen zur Verfügung

Freizeit

Bootsverleih, Schiffsanlegestelle und zahlreiche Wanderrouten in unmittelbarer Nähe sowie ein Spielplatz direkt auf dem Platz

Gastronomie

Regionale Küche im angrenzenden Restaurant „Zum Talgut“ (Tel.: 03737/ 613484) sowie Räumlichkeiten für Familienfeiern oder Tagungen (Mehrzweckhalle und Veranstaltungssaal auf Anfrage buchbar)

Preise

Stellplatz/ Übernachtung für Zelt (klein) bis 6qm6,00€
Stellplatz/ Übernachtung für Caravan, Motorcaravan, Wohnmobil, Zelt (groß) ab 7qm bis 12qm7,00€
Stellplatz/ Übernachtung für Pavillon bis 9qm6,00€
Größerer Pavillon (ab 10qm), Zelt (ab 13qm) je qm überbaute Fläche/ Übernachtung1,00€
Erwachsener (inkl. BK-Pauschale*)/ Übernachtung10,00€
Kind 4-15 Jahre (inkl. BK-Pauschale*)/ Übernachtung7,00€
Abstellgebühr auf CP (nur für Camper) Kraftfahrzeug/ Tag2,00€
Abstellgebühr auf CP (nur für Camper) Motorrad/ Tag1,00€
Duschmarke2,00€
Hund/ Tag2,00€
Kaution für EU-Stecker/ Kabeltrommel20,00€
Leihgebühr/ Stecker/ Kabeltrommel/ Tag2,00€

* BK-Pauschale (Betriebskostenpauschale): Enthalten sind die Kosten für die Unterhaltung des Campingplatzes, wie Energie, Toilettennutzung inkl. Verbrauchsmaterial, Wasser, Abwasser, Müllgebühren und Reinigungsgebühren

Stellplatz (01.04.-31.10.) inkl. 1 PKW-Stellplatz600,00€
Winterstand (01.11.-31.03.)70,00€
Entgelt für Stromverbrauch (pro kWh)0,55€
Duschmarke2,00€

Einverständniserklärung zum Aufenthalt von Minderjährigen

Grundsätzlich gilt, dass der Zutritt für Minderjährige unter 18 Jahren, die nicht von einer volljährigen Person begleitet werden, untersagt ist. Ausnahme ist die Vorlage einer Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten. Das entsprechende Formular finden Sie hier zum Download:

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